Jetzt registrieren

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Firma 2getmore GmbH, Bundesstraße 23, 6063 Rum

1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Firma 2getmore GmbH (im Folgenden: „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und jenen Personen, welche die Leistungen der Agentur in Anspruch nehmen (im Folgenden: „Kunde“), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Agentur kontrahiert ausschließlich mit natürlichen oder juristischen Personen oder Personengemeinschaften, welche ein Unternehmen im Sinne des § 1 UGB betreiben. Die vorliegenden AGB kommen daher nur bei B2B-Verträgen zur Anwendung.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der abgeschlossenen Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

1.6 Die von der Agentur angepriesenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Betracher, der Agentur ein Angebot zu unterbreiten.

2. Konzept- und Ideenschutz
2.1 Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die vorliegenden AGB zugrunde.

2.3 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.4 Das Konzept unterliegt in sämtlichen Bestandteilen, die urheberrechtlichen Schutz genießen, den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte sowie sämtliche derzeit bekannten und künftig geschaffenen Verwertungsarten hinsichtlich des Konzeptes oder Teilen davon, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 14 ff UrhG (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Zurverfügungstellungsrecht, etc.), verbleiben bei der Agentur. Eine Nutzung und Bearbeitung des Konzeptes oder Teilen davon ohne Zustimmung der Agentur ist nicht gestattet.

2.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die nicht dem Schutz des UrhG unterliegen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher dürfen auch diese Elemente des Konzeptes nicht ohne Zustimmung der Agentur verwendet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass kein Hauptvertrag abgeschlossen wird.

2.6 Als Ideen im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel, usw., angesehen.

2.7 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich (per E-Mail, per Post oder per Fax) unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist mangels Nachweis, dass die Idee dem Kunden bereits bekannt war, davon auszugehen, dass die Idee von der Agentur stammt und diese dabei verdienstlich wurde.

3. Auftragsabwicklung, Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Beim Erstgespräch erfolgt eine Bestandsaufnahme der Wünsche des potentiellen Kunden und informiert die Agentur den potentiellen Kunden über ihre Leistungen.

3.2 Sofern sich der potentielle Kunde für die Leistungen der Agentur interessiert, fertigt die Agentur zwischen dem Erst- und dem Zweitgespräch aufgrund der Vorgaben des potentiellen Kunden einen Konzeptentwurf an, welcher im Rahmen des Zweitgespräches präsentiert wird und welcher als Grundlage für die Berechnung des Arbeitsaufwandes und somit als Grundlage des in weiterer Folge von der Agentur unterbreiteten Angebots dient. Der Konzeptentwurf, welcher dem Angebot der Agentur zugrunde gelegt wird, ist vom Kunden gleichzeitig mit Annahme des unterbreiteten Angebots schriftlich zu bestätigen.

3.3 Sofern dem potentiellen Kunden der von der Agentur erstellte Konzeptentwurf nicht gefällt und der Konzeptentwurf sowie die dahinter steckende Idee vom potentiellen Kunden nicht verwendet wird, stellt die Agentur die von ihr für den Konzeptentwurf erbrachten Leistungen nicht in Rechnung.

3.4 Gefällt dem potentiellen Kunden der von der Agentur erstellte Konzeptentwurf und erteilt der Kunde der Agentur den Auftrag zur Implementierung dieses Konzeptentwurfes, wird dem Kunden für die Ausarbeitung des Konzeptentwurfes der Aufwand laut Angebot in Rechnung gestellt.

3.5 Gefällt dem potentiellen Kunden der von der Agentur erstellte Konzeptentwurf und wünscht der potentielle Kunde die Implementierung dieses Konzeptentwurfes durch einen Dritten, hat der Kunde die Möglichkeit die Nutzungs- und Verwertungsrechte am von der Agentur erarbeiteten Konzeptentwurf entgeltlich zu erwerben, wobei die Agentur dem Kunden in diesem Fall ein Angebot unterbreiten wird. Erfolgt eine Implementierung des von der Agentur erarbeiteten Konzeptentwurfes, ohne dass der Kunde die Nutzungs- und Verwertungsrechte von der Agentur erworben hat, ist die Agentur berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen auf Basis der jeweiligen Stundensätze, welche sich aus den Preislisten der Agentur ergeben und einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.6 Mit Annahme des dem potentiellen Kunden auf Basis des Konzeptentwurfes unterbreiteten Angebots bestätigt der Kunde, dass die Agentur entsprechend den Designvorgaben im Konzeptentwurf mit der Leistungsausführung beginnt. Sollte der Agentur aufgrund nachträglicher Wünsche des Kunden (z.B. weil dem Kunden trotz Bestätigung des Konzeptentwurfes der darauf basierende Erstentwurf nicht gefällt) ein Mehraufwand entstehen, der in dem von der Agentur unterbreiteten und vom Kunden angenommenen Angebot keine Deckung findet, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden den Mehraufwand auf Basis der jeweiligen Stundensätze, welche sich aus den Preislisten der Agentur ergeben und einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden, in Rechnung zu stellen. Sofern der Kunde nachträglich Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs wünscht, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden jederzeit ein neues Angebot bzw. ein Zusatzangebot zu unterbreiten. Weigert sich der Kunde, das neue Angebot bzw. Zusatzangebot schriftlich anzunehmen, wird die Agentur auf Basis des ursprünglichen Angebots ihre Leistungsausführung fortsetzen.

3.7 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie den gesamten Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

3.8 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Scribbles, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.9 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird die Agentur über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.10 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat dabei der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5. Termine
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden setzt zudem voraus, dass der Kunde der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

5.3 Tritt eine der Vertragsparteien aus den oben genannten Gründen vom Vertrag zurück, ist der Kunde verpflichtet, die von der Agentur bereits erbrachten Leistungen im aliquoten Ausmaß zu bezahlen, dies längstens binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes.

6. Vorzeitige Auflösung
6.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. der Kunde fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag (z.B. nicht fristgerechte Zahlung eines fällig gestellten Betrages, Verletzung von Mitwirkungspflichten, etc.) verstößt.
  3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2 Im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrages durch die Agentur ist der Kunde verpflichtet, der Agentur das vereinbarte Honorar zur Gänze zu bezahlen, dies längstens binnen 14 Tagen ab vorzeitiger Vertragsauflösung.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7. Honorar
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist daher jederzeit berechtigt, die von ihr bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, wobei der Rechnungsbetrag jeweils binnen längstens 7 Tagen zu bezahlen ist. Ist der Kunde mit der Bezahlung von in Rechnung gestellten und fälligen Leistungen in Verzug, ruht die Verpflichtung der Agentur zur weiteren Werkausführung.

7.2 Die Höhe des vom Kunden an die Agentur zu bezahlenden Gesamthonorars ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot.

7.3. Mit dem Zeitpunkt der Angebotsannahme wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragsvolumens zur Zahlung fällig. Die Agentur ist erst nach Zahlungseingang verpflichtet, mit der Werkausführung zu beginnen.

7.4. Mit Beendigung der Werkausführung wird jedenfalls das gesamte noch ausständige Honorar zur Zahlung fällig.

7.5 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die von ihr erbrachten Leistungen und die Überlassung der diesbezüglichen urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte Anspruch auf ein Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.6 Für von der Agentur erbrachte Leistungen, die im von der Agentur unterbreiteten und vom Kunden angenommenen Angebot keine Deckung finden, gelten die jeweiligen Stundensätze der Preislisten der Agentur, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden, als vereinbart.

7.7 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur in Zusammenhang mit der Werkausführung erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.8 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen ab Übermittlung dieser Mitteilung schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

7.9 Für alle von der Agentur erbrachten Leistungen, die aus welchem Grund auch immer, vom Kunden nicht verwendet werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Honorar. Ebenso gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt, wenn sie zur Leistung bereit war und durch Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegen, daran verhindert worden ist. Die Anwendung der Anrechnungsbestimmung des § 1168 2. Halbsatz ABGB wird ausgeschlossen.

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. Ebenso gehen allfällige Nutzungsrechte hinsichtlich der von der Agentur erbrachten Leistungen erst mit vollständiger Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB ab Fälligkeit als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Für die erste Mahnung werden angemessene Mahnspesen in Höhe von € 20,00, für die zweite Mahnung angemessene Mahnspesen in Höhe von € 50,00 in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur ihre Honoraransprüche hinsichtlich von ihr – im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge – erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Agentur bis zur Bezahlung des fälligen Honorars nicht verpflichtet, die Leistungsausführung fortzusetzen.

8.5 Sofern der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit 2 Raten in Zahlungsrückstand gerät, wird das gesamte noch offene Honorar sofort zur Zahlung fällig (Terminsverlust).

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
9.1 Mit vollständiger Bezahlung des gesamten Honorars erwirbt der Kunde sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von der Agentur selbst erbrachten Hauptleistungen. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an Nebenleistungen (z.B. Präsentationen, Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Agentur. Ebenso bleiben die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Hinsichtlich Fremdleistungen (z.B. zugekauftes urheberrechtlich geschütztes Material) erwirbt der Kunde die Nutzungs- und Verwertungsrechte im Umfang der Rechteeinräumung durch den Rechteinhaber.

9.2 Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einer jederzeit widerrufbaren Bittleihe.

10. Kennzeichnung
10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass auf den von der Agentur erbrachten Leistungen (z.B. Website, Image-Broschüre, Flyer, etc.) auf die Agentur als Leistungserbringer mit Name und Firmenlogo hingewiesen wird.

10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs durch den Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

11. Social-Media-Kanäle
11.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden: "Anbieter") es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social-Media-Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

12. Domainregistrierung und Domainverwaltung
12.1 Die Agentur nimmt auf Wunsch des Kunden die Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain bei der Domainregistrierungsstelle vor. Die Domain wird für den Kunden als Domaininhaber registriert. Die Agentur kann dem Kunden weder die tatsächliche Verfügbarkeit noch die Zuteilung der vom Kunden gewünschten Domain garantieren.

12.2 Der Domainvertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine rechtzeitige Kündigung des Domainvertrages durch den Kunden erfolgt. Eine Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie zumindest 3 Monate vor Ablauf des jährlich befristeten Domainvertrages dem Vertragspartner zugegangen ist. Da der kündigende Vertragspartner für den fristgerechten Zugang der Kündigung beweislastpflichtig ist, wird dem Kunden empfohlen, eine von ihm ausgesprochene Kündigung mittels eingeschriebenen Brief an die Agentur zu übermitteln. Eine vorzeitige Auflösung des Domainvertrages entsprechend Punkt 6. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

12.3 Das der Agentur gebührende Entgelt wird dem Kunden einmal jährlich in Rechnung gestellt.

13. Hosting
13.1 Die Agentur garantiert dem Kunden, dass die von der Agentur oder von ihren Erfüllungsgehilfen (z.B. Webhoster) bereitgestellten Server und die darauf befindlichen Inhalte (z.B. Website, Datenbankinhalte, etc.) eine Erreichbarkeit von 95 % pro Jahr aufweisen. Zeiträume, in denen die Server und die darauf befindlichen Inhalte aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, welche dem Einflussbereich der Agentur entzogen sind (z.B. Ausfall des Internet-Backbone, höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht erreichbar sind, sind auf die von der Agentur garantierte Erreichbarkeit von 95 % pro Jahr nicht anzurechnen.

13.2 Die auf dem Server befindlichen Inhalte werden vom Webhoster täglich gesichert und 14 Tage lang aufbewahrt.

13.3 Die von der Agentur gehosteten Leistungen werden von ihr täglich (mit Ausnahme gesetzlicher Sonn- und Feiertage) gesichert, wobei jeweils die letzten 2 Sicherungen aufbewahrt werden.

14. Wechsel des Webhosters
14.1 Entsprechend Punkt 9.1 dieser AGB erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an die Agentur sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von der Agentur geschaffenen Inhalten (z.B. Website).

14.2 Die von der Agentur erstellen Websites und Webinhalte basieren auf einem von der Agentur selbst entwickelten und allenfalls verschlüsselten Content-Management-System (CMS), welches dem Kunden ermöglicht, die von der Agentur erstellten Websites und Webinhalte benutzerfreundlich und ohne Programmierkenntnisse zu warten.

14.3 Der Kunde ist berechtigt, die von der Agentur erstellten Websites und Webinhalte, sofern er durch vollständige Bezahlung des Werklohns bereits sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte daran erworben hat, auf jedem beliebigem Webhoster/Webserver zu nutzen. In diesem Fall steht dem Kunden jedoch das Wartungstool des CMS der Agentur nicht mehr zu Verfügung, weshalb die betreffenden Websites und Webinhalte nur mehr durch Veränderung des HTML-Quellcodes gewartet werden können.

14.4 Wünscht der Kunde einen Wechsel des Webhosters, hat der Kunde dies der Agentur zumindest 3 Monate vor dem gewünschten Wechsel mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Frist ist maßgeblich, wann diese Mitteilung der Agentur zugegangen ist. Da der Kunde für den fristgerechten Zugang der Mitteilung (Kündigung) beweislastpflichtig ist, wird dem Kunden empfohlen, eine von ihm ausgesprochene Kündigung mittels eingeschriebenen Brief an die Agentur zu übermitteln.

15. Templates
15.1 Das Leistungsportfolio der Agentur beinhaltet sogenannte Templates, bei welchen es sich um von der Agentur entworfene Vorlagen für Websites handelt, welche vom Kunden hinsichtlich der Design-Farben und der Inhalte (Texte, Bilder, etc.) individualisiert werden können. Darüber hinaus können vom Kunden keine Veränderungen vorgenommen werden.

15.2 Im Falle des käuflichen Erwerbs eines Templates erhält der Kunde durch vollständige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sämtliche nicht ausschließlichen Nutzungsrechte am jeweiligen Template. Sämtliche derzeit bekannten und künftig geschaffenen Verwertungsrechte, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 14 ff Urheberrechtsgesetz (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Zurverfügungstellungsrecht, etc.), hinsichtlich des jeweiligen Templates verbleiben bei der Agentur. Im Falle des Wechsels des Webhosters gilt Punkt 14 (Wechsel des Webhosters) sinngemäß.

15.3 Im Falle der entgeltlichen Nutzung (Miete) eines Templates erhält der Kunde die zeitlich beschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte am jeweiligen Template. Der jeweilige Nutzungs- bzw. Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des Vertragsabschlusses folgt, wobei eine Mindestvertragsdauer von 2 Jahren als vereinbart gilt. Nach Ablauf von 2 Jahren kann der Nutzungs- bzw. Mietvertrag von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Letzten eines Monats gekündigt werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist maßgeblich, wann die Kündigung dem Vertragspartner zugegangen ist. Da der Kündigende für den fristgerechten Zugang der Kündigung beweislastpflichtig ist, wird dem Kunden empfohlen, eine von ihm ausgesprochene Kündigung mittels eingeschriebenen Brief an die Agentur zu übermitteln.

16. Suchmaschinenoptimierung, Google Adwords, Facebook Ads
16.1 Sofern die Agentur vom Kunden mit der Optimierung von Suchmaschinenrankings oder der Erstellung von Werbeanzeigen/Werbekampagnen (z.B. Google Adwords, Facebook Ads, etc.) beauftragt wird, kann von der Agentur ein bestimmter Erfolg (z.B. ein bestimmtes Suchmaschinenranking, Werbeerfolg, etc.) nicht garantiert werden. Der Kunde ist daher im Falle, dass sich der von ihm gewünschte oder erwartete Erfolg nicht verwirklicht, weder berechtigt, ein allenfalls noch nicht bezahltes Entgelt zurückzubehalten, noch ein bereits bezahltes Entgelt von der Agentur zurückzuverlangen.

17. Facebook-WiFi-Login
17.1 Das Leistungsportfolio der Agentur beinhaltet ein Softwaretool, welches dem Kunden ermöglicht, Dritten (insbesondere dessen Kunden) einen kostenlosen Internetzugang über das WLAN des Kunden zur Verfügung zu stellen.

17.2 Die Agentur stellt dem Kunden im Rahmen eines „Facebook-Wifi“-Vertrages ausschließlich dieses Softwaretool gegen Entgelt zur Verfügung, weshalb die Agentur lediglich die Funktionsfähigkeit dieses Softwaretools gewährleistet. Die Funktionsfähigkeit der notwendigen Hardware und des Internetzuganges hat der jeweilige Vertragspartner des Kunden (z.B. Netzwerktechniker, Provider, etc.) zu gewährleisten.

17.3 Eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Softwaretools, welche sich durch Schnittstellenänderungen von Seiten Dritter (insbesondere eine Änderung der Facebook-API) ergeben, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Agentur, weshalb die Agentur lediglich die Funktionsfähigkeit des Softwaretools basierend auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendeten Schnittstellen gewährleistet.

17.4 Die Agentur ist berechtigt, für eine durch eine Schnittstellenänderung notwendig gewordene Adaptierung des Softwaretools eine Aufwandsentschädigung entsprechend dem abgeschlossenen „Facebook-Wifi“-Vertrag in Rechnung zu stellen.

17.5 Der „Facebook-Wifi“-Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine rechtzeitige Kündigung des „Facebook-Wifi“-Vertrag durch den Kunden erfolgt. Eine Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie zumindest 3 Monate vor Ablauf des jährlich befristeten „Facebook-Wifi“-Vertrages dem Vertragspartner zugegangen ist. Da der kündigende Vertragspartner für den fristgerechten Zugang der Kündigung beweislastpflichtig ist, wird dem Kunden empfohlen, eine von ihm ausgesprochene Kündigung mittels eingeschriebenen Brief an die Agentur zu übermitteln. Eine vorzeitige Auflösung des „Facebook-Wifi“-Vertrages entsprechend Punkt 6. dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Softwaretools, welche sich durch Schnittstellenänderungen von Seiten Dritter (insbesondere eine Änderung der Facebook-API) ergeben, bildet keinen Kündigungsgrund.

18. Leistungen im Print-Bereich
18.1 Das Leistungsportfolio der Agentur umfasst auch Leistungen im Print-Bereich, etwa die Konzeption, Gestaltung und Ausarbeitung von Foldern, Imageprospekten, Flyern, Visitenkarten, etc.

18.2 Vor Übermittlung der entsprechenden Digitaldaten (Druckvorlagen) an die Druckerei werden die Digitaldaten (Druckvorlagen) zur Druckfreigabe an den Kunden übermittelt.

18.3 Erteilt der Kunde die Druckfreigabe, gelten die Digitaldaten (Druckvorlagen) als genehmigt und erfolgt der Druck auf Basis dieser Digitaldaten (Druckvorlagen). Die Agentur übernimmt daher keinerlei Haftung für Satz- und Druckfehler, insbesondere Rechtsschreib- und Grammatikfehler, sofern diese in den vom Kunden genehmigten Digitaldaten (Druckvorlagen) enthalten waren. In sonstigen Fällen gilt Punkt 20. dieser AGB.

19. Gewährleistung
19.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und mangelfrei. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

19.2 Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden das gesetzliche Preisminderungsrecht zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

19.3 Es obliegt dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für Sach- und Rechtsmängel von Inhalten (z.B. Verletzung fremder Urheber- oder Markenrechte), wenn die Inhalte vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

19.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen, weshalb der Kunde in jedem Fall zu Beweisen hat, dass der von ihm geltende gemachte Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

19.5 (gültig ab 01.02.2017) 
Browser und Betriebssysteme Desktop (Stand PC und Laptop) und Mobile (Tablet und Smartphone) :
Desktop:
Für die Browser Internet Explorer und Edge gibt es keinerlei Garantie und oder Gewährleistung für jegliche Funktionalität, Sicherheit etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Browser nicht getestet werden. Sollten gewisse Funktionen oder Darstellungen zusätzlich umgesetzt werden, ist das immer außerhalb des Angebotes und der entstandene Aufwand wird zusätzlich verrechnet. Die Garantie und oder Gewährleistung wird immer für die aktuellen Browser Versionen (gültig ist das Auftragsdatum) gewährleistet: Mozilla Firefox, Google Chrome. Supportet werden die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft und Apple.
Mobile:
Mobil werden immer die aktuellen Betriebsversionen (gültig ist das Auftragsdatum) von IOS und Android mit den jeweilig aktuellsten Browsern Internet (Android), Mozilla Firefox, Google Chrome und Safari supportet.

20. Haftung und Produkthaftung
20.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, etc., handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

20.2 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

21. Datenschutz
21.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, Zugangsdaten für Online- und Offline-Plattformen und UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder per Post gegenüber der Agentur widerrufen werden.

22. Anzuwendendes Recht
22.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand
23.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

23.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem  Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden gilt ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz der Agentur als vereinbart.

Diese AGB gelten ab 20.04.2015.